Der Mann habe „Spaß gehabt“
Der Anfang 40-Jährige war vor drei Jahren mit einem deutschen Sportwagen mit völlig überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Tessin unterwegs. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Kilometern in der Stunde. Der Ditzinger habe im Gotthard-Straßentunnel andere Fahrer durch ständige Überholmanöver in Lebensgefahr gebracht. Das Urteil erging wegen „Gefährdung des Lebens“. Der Sportwagen wurde daraufhin konfisziert.
Schweizer Medien gegenüber gab der Mann sich reuelos. Er habe Spaß bei der Spritztour gehabt. Das Urteil interessiere ihn nicht, wurde er zitiert. Ob die Freiheitsstrafe in Deutschland vollstreckt werden kann, hängt nach Angaben des Berner Justizministeriums davon ab, ob der Sachverhalt auch nach deutschem Recht strafbar ist. (dpa)